Mediation & Konfliktmanagement

Dr. Marion Reich

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Öffent­licher Dienst und freie Träger


Die Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Verwaltung1 sowie der freien Träger2 arbeiten im Auftrag des Staates und tragen deshalb eine besondere Verantwortung. Mit dieser Verantwortung gehen beispielsweise folgende spezifische Belastungen einher:

  • der Ausgleich verschiedener Interessengruppen
  • sowie Herausforderungen, die sich aus den Strukturen des öffentlichen Sektors ergeben.

Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und Belastungen unterstütze ich Sie in den Bereichen:

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Resilienz,
  • bei der Weiterentwicklung von (Organisations-) Strukturen
  • sowie im nachhaltigen Konfliktmanagement.

Hierbei setze ich folgende Methoden ein:

  • Supervision als Methode der Reflektion beruflichen Handelns,
  • Beratung der Führungskräfte zur Konfliktprävention und zur effektiven Gestaltung von Strukturen
  • sowie Mediation – zur Konfliktklärung und Lösung.

  1. Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes sind beispielsweise Mitarbeiter*innen von Schulen und Hochschulen, sozialen Sicherungssystemen, Gesundheitswesen und Krankenhäusern, Organen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Polizei, Justiz, Verteidigung, Umweltschutz, Finanzverwaltung und Rentenversicherung.
  2. Freie Träger übernehmen im Auftrag des öffentlichen Sektors Aufgaben. Die Erledigung dieser Aufgaben wird von den Freien Trägern (z.B. der Wohlfahrtspflege) eigenverantwortlich organisiert und durchgeführt. Die Gesamtverantwortung obliegt aber dem öffentlichen Träger/dem Staat.

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